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Anwenderfreundlicher Rattenköder. Anerkannt nach §18 IfSG (B-2223-00-00) gegen Wanderratten im Raum, Tierhaltung, um Gebäude sowie in der Kanalisation (B-0223-00-01). An von Schadnagern belaufenen Stellen alle 5-10 m eine Köderstation mit mind. 200g (2 Blöcke) belegen.
Gefahr:
H373 Kann Organe
schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition
EUH401 Zur Vermeidung von
Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten
Kennzeichnungselemente gemäß EU1272/2008
P102: Darf nicht in die Hände von
Kindern
P103: Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen
P280:
Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz
tragen
P301+310: BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt /
Arzt rufen
Wirkstoff: 0,029
g/kg Brodifacoum
VE:
1 Karton () 10
kg
Biozid-Zulassung Nr.:
DE-2014-MA-14-00001
Es handelt sich um ein Rodentizid der 2.
Generation. Die Anwendung ist nur durch berufsmäßige Verwender und sachkundige
Verwender zulässig. Eine Anwendung durch Verbraucher oder sonstige nicht
sachkundige Personen ist nicht gestattet. Mit dem Kauf bestätigen Sie
Wiederverkäufer oder berufsmäßige Verwender mit entsprechender Sachkunde nach
ChemVerbotsV bzw. nach PflSchG oder Mitarbeiter öffentliche Forschungs-,
Untersuchungs- und Lehranstalten sind bzw. die Produkte nicht selbst anwenden
sondern von einer der vorgannten Gruppe zugehörigen Personen anwenden
lassen.
Rodentizid sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.